Mitgliedschaft


Wie werde ich Mitglied?

Du willst ein Teil des Stammes Kleefeld-Buchholz und ein Mitglied des VCP werden? Informiere dich hier und schau anschließend mal zum Schnuppern bei uns vorbei.


Information

Hast du vorher noch Fragen oder willst mal zum schnuppern vorbeischauen komm? Melde dich hier:

Zum Kontaktformular



Unser offizieller Ausrüster:

Deine Pfadiausstattung findest du im VCP-Shop

Häufig gestellte Fragen:

Die Anmeldung beim VCP läuft seit einiger Zeit digital. Dazu findest du hier den Link:


Zur Anmeldung

Der Beitrag setzt sich grundsätzlich aus einem Bundes- und Landesanteil zusammen. Im Einzelfall kann der Beitrag auch Anteile für die Regions-/Bezirks-/Gauebene  oder Stammes-/Ortsebene enthalten. Über die Höhe des Landes-/Regions-/Bezirks-/Gauanteils entscheiden die entsprechenden Gremien selbständig.


Für den Bundesanteil gilt ab dem 1. Januar 2018 Folgendes:

Der Standard-Beitrag beträgt 64,00 EUR jährlich.
Der ermäßigte Beitrag beträgt 12,00 EUR jährlich.

Der ermäßigte Beitrag wird gewährt, wenn ein sozialer Grund (Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeempfang, Heimunterbringung) oder eine Familienmitgliedschaft vorliegt. Anträge auf Beitragsermäßigung aus sozialem Grund und auf Familienmitgliedschaft müssen bis zum 15.01. eines jeden Jahres an die Bundeszentrale gestellt werden, um für das laufende Jahr berücksichtigt zu werden.

Über den Beitragsrechner kann anhand der Postleitzahl der nächstgelegene Stamm auswählt werden und der tatsächliche Mitgliedsbeitrag für die jeweilige Gliederung wird angezeigt.

Aus glaubhaft gemachten sozialen Gründen kann der ermäßigte Beitrag gewährt werden. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 15.01. des laufenden Jahres oder direkt bei Anmeldung a die VCP-Bundeszentrale zu stellen, um im laufenden Jahr berücksichtigt zu werden. Soziale Gründe können beispielsweise sein:

  1. Arbeitslosigkeit
  2. Sozialhilfeempfang
  3. Heimunterbringung des Beitragspflichtigen

Die Gewährung des ermäßigten Beitrages aus sozialen Gründen erfolgt stets für ein Jahr. Ein Folgeantrag ist bis zum 15.01. zu stellen, um für das laufende Jahr berücksichtigt zu werden.